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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
NSA Bewachungs- Detektei GmbH
Aredstraße 7/310
A-2544 Leobersdorf
Landesgericht Wiener Neustadt, FN 245641 m

1. Vertragsgegenstand
Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des zwischen der NSA Bewachungs - Detektei GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages. Die von der NSA Bewachungs- Detektei GmbH zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen (Personen- und Objektschutz), das hierfür vom Auftraggeber zu erbringende Entgelt sowie allfällige vertragliche Nebenpflichten der Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag konkretisiert und bei Bedarf der Vertragsparteien im Leistungsverzeichnis nieder- geschrieben. Sollten zwischen einzelnen Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages und den gegenständlichen AGBs Widersprüche bestehen, ist der Inhalt des Dienst- leistungsvertrages rechtlich verbindlich.

2. Allgemeine Dienstausführung
Die Leistungen werden, soweit diese außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der NSA Bewachungs- Detektei GmbH erbracht werden und soweit es sich nicht um Technikleistungen handelt, durch uniformiertes oder bewusst nicht uniformiertes, mit den vereinbarten technischen Hilfs- mitteln ausgestattetes, Sicherheitspersonal (Personen- und Objektschutz) durchgeführt.
Im Streifendienst werden die mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontrollen, soweit keine gegenteilige Vereinbarung besteht, in unregelmäßigen Zeitabständen bei jedem Rundgang vorgenommen. Bei unvorhersehbaren Hindernissen (Verkehrslage, Witterungseinflüsse u.ä.) kann von einzelnen Rundgängen und den damit verbundenen Kontrollen Abstand genommen werden, ohne dass der Auftraggeber hieraus eine Entgeltminderung geltend machen könnte.
Im Personenschutz gelten die jeweils individuell gestalteten Aufträge als Basis der Dienstausführung.

3. Besondere Dienstanweisung
Im permanenten Sicherheitsdienst werden die Leistungen nach Maßgabe der zwischen der NSA Bewachungs- Detektei GmbH und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Besonderen Dienstanweisungen erbracht. Die besonderen Dienstanweisungen sind individuell vereinbart und sind Bestandteil des Vertrages. Diese sind insbesondere beim Personenschutz anzuwenden.

4. Schlüssel und Hinweisschilder
Die zur Leistungserbringung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber in ausreichender Anzahl rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste sowie für Beschädigungen von Schlüsseln und Schlössern durch das eigene Personal haftet NSA die Bewachungs- Detektei GmbH im Rahmen der Haftungsbestimmungen der vorliegenden AGB. Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist berechtigt, für die Dauer des Dienstleistungsvertrages auf bzw. in Objekten des Auftraggebers die üblichen Hinweisschilder, versehen mit dem Firmenlogo der NSA Bewachungs- Detektei GmbH, anzubringen. Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrages werden diese Hinweisschilder auf eigene Kosten der NSA Bewachungs- Detektei GmbH entfernt.

5. Beschwerden
Beschwerden jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind vom Auftraggeber der NSA Bewachungs- Detektei GmbH unverzüglich zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Handelt es sich um erhebliche, den Vertragszweck gefährdende Verstöße, so kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis fristlos lösen, wenn er den Auftragnehmer (NSA Bewachungs- Detektei GmbH) unverzüglich schriftlich verständigt und diese nicht in kürzester Frist - längstens aber binnen einer Woche - für Abhilfe sorgt. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung.

6. Entgelt
Die Höhe des vom Auftraggeber für die von der NSA Bewachungs- Detektei GmbH zu erbringenden Leistungen zu zahlenden Entgelts wird im Dienstleistungsvertrag vereinbart. Das Entgelt ist, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ist die NSA Bewachungs- Detektei GmbH berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. vom aushaftenden Betrag zu begehren.
Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist berechtigt, das Entgelt um jenen Prozentsatz und zu jenem Zeitpunkt anzupassen, welcher durch die Unabhängige Schiedskommission beim BMfwA oder durch eine an deren Stelle tretende Einrichtung festgelegt wird. Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist weiters berechtigt, bei Erhöhung der Prämienvorschreibung des Haftpflicht- versicherers um mehr als 5 % die dadurch entstehenden Mehrkosten an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ist die NSA Bewachungs- Detektei GmbH berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von acht Tagen das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist aufzulösen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Auftraggeber gegen die Entgeltforderung der NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist unzulässig.

7. Haftung
Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH haftet für Personen- und Sachschäden (Schäden), welche während bzw. im ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung vom Personal der NSA Bewachungs- Detektei GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich schuldhaft herbeigeführt bzw. durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursacht werden.
Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH haftet keinen falls, d.h. weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dritten Personen, weder bei leichter noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verdienstentgang, Einkommens- ausfälle, Ausfälle von Produktion, Verlust von Marktanteilen sowie Datenverlust. die NSA Bewachungs- Detektei GmbH haftet keinen falls, d.h. weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dritten Personen, weder bei leichter noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für reine Vermögensschäden, das sind Schäden, welche sich nicht auf vorangegangene Sach- oder Personenschäden kausal begründen. Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH haftet nicht für Schäden, welche vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dieser Haftungs- ausschluss gilt auch bei einem etwaigen Mitverschulden am Schadensfall von Erfüllungsgehilfen der NSA Bewachungs- Detektei GmbH.
Die Haftung der NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist für jeden einzelnen Schadensfall mit dem Höchstbetrag von EUR 1,000.000 beschränkt. Dieser Höchstbetrag beschränkt sich auf den gesamten Sachschaden und alle Personenschäden des konkreten, einzelnen Schadenfalles. Die Haftung der NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist jedenfalls mit einer 2-fachen Maximierung dieser Summe für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahresbeschränkt. Die Haftung der NSA Bewachungs- Detektei GmbH beschränkt sich bei Sachschaden in jedem Fall auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.Für Schadenersatzansprüche Dritter, soweit diese (für jeden einzelnen Schadensfall - Vorfall) den Höchstbetrag von EUR 1,000.000 überschreiten und soweit diese von dritter Seite unmittelbar bei der NSA Bewachungs- Detektei GmbH geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber die NSA Bewachungs- Detektei GmbH schad- und klaglos halten.

Für Schadenersatzansprüche Dritter, welche von dritter Seite beim Auftraggeber geltend gemacht werden, haftet die NSA Bewachungs- Detektei GmbH gegenüber dem Auftraggeber (für jeden einzelnen Schadensfall - Vorfall) lediglich bis zum Höchstbetrag von EUR 1,000.000. Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, insbesondere nicht für Schäden durch Kriegshandlungen oder kriegsähnliche Handlungen in Friedens- oder Kriegszeiten, für Schäden durch Verwendung atomarer, chemischer oder biologischer Waffen, gleichgültig ob in Friedens- oder Kriegszeiten, für Schäden durch Demonstrationen, Aufruhr, Rebellion, Revolution, Bürgerkrieg, Streiks und Aussperrungen, widerrechtliche Machtergreifung und damit zusammenhängende Aktionen, weiter für Schäden durch Kernreaktion, radioaktive Strahlung oder radioaktive Verseuchung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personen- und Sachschäden, welche nach Ansicht des Auftraggebers von der NSA Bewachungs- Detektei GmbH zu vertreten sind, bei sonstigem Verlust der Schadenersatzansprüche der NSA Bewachungs- Detektei GmbH unverzüglich, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von fünf Werktagen (wobei Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet werden) nach Eintritt des Schadensfalles (Möglichkeit der Kenntnis des Schadenfalles), schriftlich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche sind vom Auftraggeber bei sonstigem Verlust von Schadenersatzansprüchen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Eintritt des Schadensfalles (Möglichkeit der Kenntnis des Schadenfalles) gerichtlich geltend zu machen. Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH hat im Rahmen der eingegangenen Haftung eine Versicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen und wird diese während der Dauer dieses Vertrages aufrechterhalten. Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist berechtigt, den Vertrag im Falle der Ablehnung bzw. des Erlöschens der Versicherungsdeckung vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist zu lösen und der Auftraggeber ist umgehend schriftlich zu informieren.

8. Leistungsstörungen
Die NSA Bewachungs- Detektei GmbH ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen vorübergehend einzustellen oder zweckentsprechend umzustellen (zu modifizieren), wenn die Erbringung der Leistungen wegen Streiks, wegen Demonstrationen, wegen behördlich angeordneten Fahr- und/oder Betretungsverboten, wegen höherer Gewalt oder wegen sonstiger, von der NSA Bewachungs- Detektei GmbH nicht zu vertretender Umstände (z.B. Seuchen, Pandemien, etc.), nicht oder nicht im vereinbarten Ausmaß möglich ist. Der Auftraggeber kann für die Dauer des Bestehens der Leistungsstörung eine Minderung des vereinbarten Entgelts begehren.

9. Dauer des Vertrages
Die Vertragsdauer ist im Dienstleistungsvertrag vereinbart. Bei unbestimmter Vertragsdauer erfolgt die Kündigung des Vertrages durch die
Vertragsparteien mit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum letzten Tag eines jeden Kalenderjahres. Bei Aufgabe (Verkauf, Auflösung des Mietvertrages) eines zu bewachenden Objektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnismit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum letzten Tag eines jeden Kalendermonates kündigen. Bei bloßer Standortverlegung ist die Kündigung des Vertragsverhältnisses unzulässig. Im Falle der Standortverlegung sind die Leistungen am neuen Standort fortzusetzen. Eine sofortige Auflösung des Dienstleistungsvertrages ist nur aus wichtigen Gründen möglich (z. B. Zahlungsverzug, Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Vertrages etc.). Die Auflösungs- erklärung muss mit eingeschriebenem Brief abgegeben werden.
Die Dauer des Vertrages wird beim Personenschutz abweichend behandelt. Hier ist die Dauer des Vertrages individuell geregelt und wird in den besonderen Dienstanweisungen festgehalten.

10. Gewerbliche Schutzbestimmungen
Dem Auftraggeber ist es untersagt, Angestellte der NSA Bewachungs- Detektei GmbH während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und/oder während eines Jahres nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages für Sicherheitsdienstleistungen (Personen- und Objektschutz) als Dienstnehmer oder freie Arbeitnehmer zu beschäftigen oder deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei Verletzung dieser Schutzbestimmungen ist der Auftraggeber in jedem Einzelfall verpflichtet, der NSA Bewachungs- Detektei GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des 8-fachen, zuletzt an NSA Bewachungs- Detektei GmbH vom Auftraggeber entrichteten, Monatsentgelts zu bezahlen. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

11. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und die NSA Bewachungs- Detektei GmbH sind darüber einig, dass die gegenständliche Vertragsbeziehung im Hinblick auf die gegenseitigen Sicherheitsinteressen vertraulich ist. Der Auftraggeber und die NSA Bewachungs- Detektei GmbH werden daher ihre Erfüllungsgehilfen auf das Gebot der Vertraulichkeit hinweisen und gegebenenfalls zu dessen Einhaltung schriftlich verpflichten.

12. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie der gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform. Nebenabreden, mit Ausnahme einer allfälligen besonderen Dienstanweisung, bestehen nicht.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist das für 2544 Leobersdorf sachlich zuständige Gericht. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Letzte Überarbeitung: Oktober 2008

 

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